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Gleisjochverlegekrane Typ UK 25/9, UK 25/10,5 und UK 25/18 sowie Motorplattformwagen Typ MPD

letzte Aktualisierung:  20.11.2020    
       
VDMNr. Herst. F.Nr. Bj. Abn. Typ Einsteller / Verbleib  
UK 25              
97 87 03 501 20-2 KIROW  178   15.01.1981 UK 25/18 DR ? > DGT GmbH Königsborn  
97 87 03 502 20-0 KIROW  414 1987 01.10.1987 UK 25/18 DR Glb Naumburg "GVK 413" /199x-> DGT GmbH Königsborn 200x > BUG Vermietungsges. mbH, Dahlwitz - Hoppegarten  
               
Motorplattformwagen Typ MPD    
97 33 14 504 12-5   522   01.01.1974   DR ? > DGT GmbH Königsborn  
97 33 14 508 12-6   610   15.10.1976   DR ? > DGT GmbH Königsborn  
97 33 14 515 12-1   1247   15.06.1987   DR ? > DGT GmbH Königsborn  
97 33 14 516 12-9   1262   15.08.1987   DR ? > DGT GmbH Königsborn 200x >  BUG Vermietungsges. mbH, Dahlwitz - Hoppegarten  
97 33 14 521 12-9   892   01.08.1980   DR ? > DGT GmbH Königsborn  
97 33 14 523 12-5   1097   01.09.1984   DR ? > DGT GmbH Königsborn 200x >  BUG Vermietungsges. mbH, Dahlwitz - Hoppegarten  
       

Saalfeld 1996  Bau des 2. Gleises Richtung Probstzella, bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen der beiden UK 25/18 der DGT.

VDM -Nummernreihe  97 87 03

Die Fahrzeuge hatten auch die Bezeichnung Gleisjochverlegekran Bauart Platow und wurden von der SZD entwickelt. Einige Fahrzeuge sollen importiert, ein Teil aber auch in der DDR hergestellt worden sein.

Nachfolgend einige Daten und Informationen zum Typ UK 25/9, UK 25/10,5. Die Daten sind der DV 808 Th.24 entnommen! Die technischen Daten des UK 25/18 wurden mit von der Fa. DGT überlassen.


Der Gleisjochverlegekran ist geeignet:

zum Verlegen und Aufnehmen von Gleisjochen bis zu 25 m Länge mit Stahl oder Holzschwellen

zum Verlegen und Aufnehmen von Gleisjochen bis zu 15 m Länge mit Betonschwellen

zum Auswechseln und Verladen von Schienen

zum Verziehen von Schienen am Zughaken

zum Verholen von Gleisjochpaketen sowie

zum Bewegen von Wagen mit einer maximalen Masse von 372 t.

Der Arbeitsablauf richtet sich nach einer auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abgestimmten Technologie.

Der Motorplattformwagen ist geeignet:

zum Verholen von Gleisjochpaketen

zum Bewegen von Wagen mit einer maximalen Masse von 412 t

zum Verziehen von Schienen am Zughaken.

Ein GVK, bis zu zwei MPW sowie eine entsprechend der Technologie erforderliche Anzahl von  Gleisjochtransportwagen der Bauart Niesky mit Rolleneinrichtung bilden das Verlegesystem.

An Personal mit  Aufsichtspflicht ist nötig:

der 1. Maschinist für den GVK

der MPW-Fahrer für den MPW und  

ein vom Maschinenmeister zu benennender Beschäftigter für die Gleisjochtransportwagen  des Verlegesystems.

Je Schicht werden benötigt und sind vom Betreiber zu stellen: 1 Hauptanschläger, 1 Kranführer für Kranfahrt und Spillanlage (Kranfahrer), 1 Kranführer für Hub- und Katzfahrwerk, 1 Maschinist zur Überwachung der Spillanlage und der zu verholenden Gleisjochpakete, je 1 Maschinist als Bediener für Motorplattformwagen (MPW-Fahrer). Ein Beschäftigter der Bedienungsmannschaft ist vom Betreiber als 1. Maschinist zu benennen.

Für GVK, bei denen die Antriebe für das Hub- und Katzfahrwerk vom unteren Steuerpult aus betätigt werden, übernimmt der Hauptanschläger die Aufgaben des Kranführers für Hub- und Katzfahrwerk. 

Die erforderliche Anzahl der Anschläger und weiterer Hilfskräfte richtet sich nach der jeweiligen Technologie und ist dem Arbeitsnormenkatalag für den Oberbau zu entnehmen.


Technische Daten

UK 25/9   UK 25/10,5   UK 25/18  MPW*)  
       
Gesamtlänge (Kranträger)

43864 mm

43 330 mm -
Länge über Puffer

18580 mm

16780 mm (18580)

Höhe von SO bis Kranträgeroberkante   

-

- Stellung 0  Transportstellung 

4635 mm

-

- Stellung 1 4955 mm

-

- Stellung 2 5105 mm

-

- Stellung 3 5255 mm

-

- Stellung 4 5405 mm

-

- Stellung 5 5555 mm

-

- Stellung 6 5705 mm 

-

- Stellung 7 maximale Kranhöhe in Arbeitsstellung 5855 mm

-

Höhe SO bis Laufflächen der mittleren Rollen auf der Fahrzeugplattform

1480 mm

1480 mm

Breite in Transportstellung 3130 mm 3104 mm eine andere Tabelle nennt 3105 mm (3130)
maximale halbe Breite mit eingehängtem Bedienersitz in einer Höhe von 800 bis 1260 mm über SO  1950 mm 1950 mm
Fahrzeugeigengewicht 76,8 t 78,0 t 90, 0 t 38,0 t (47,7)
Fahrzeugmasse je Längeneinheit 4,1 t/m 4,2 t/m 4,9 t/m 2,65 t/m (2,56)
zulässige Belastung der Kranplattform 40.0 t 45,0 t 45,0 t

40,0 t

Drehzapfenabstand 12400 mm 11500 mm (12400)
Radsatzabstand im Drehgestell       2000 mm
- Abstand der Endratsätze 2900 mm  
-Abstand von Ratsatz zu Radsatz 1450 mm  
Anzahl der Drehgestelle 2 2
Gesamtzahl der Achsen 6 4 (6)
Treibachsen 4 4
Achslast in Transportstellung 12,8 t 13,0 t 16,0 t 9,5 t (8,3)
max. Achslast in Arbeitsstellung 25,0 t 27,0 t   -  
max. Zugkraft beim Anfahren  

100 kN

?

100 kN
Stromerzeugungsanlage

2 x 100 kW

?

2 x 100 kW  
Stromart - Gleichstrom -

230 V

?

230 V  
Hubgeschwindigkeit

0,3 m/s

?

-
Katzfahrgeschwindigkeit

1,5 m/s

?

-
zulässige Tragfähigkeit je Laufkatze

5 t

6 t

?

-
zulässige Tragfähigkeit beider Laufkatzen zusammen

9,3 t

10,5 t

18,0 t

-
Abstand der beiden Laufkatzen

 

 

 

 
für 15 m Gleisjoche 9000 mm

vermutlich gleich

 
für 25 m Gleisjoche 11500 mm

vermutlich gleich

 
Spilleinrichtung - Winden 2

vermutlich gleich

2
Zugkraft am Seil 30 kN

vermutlich gleich

30 kN
Seilgeschwindigkeit 0,41 m/s

vermutlich gleich

0,41 m/s
Druckluftbremse direktwirkend
Bremsmasse 37 t

?

37 t
kleinster befahrbarer Bogenhalbmesser

180 m

vermutlich gleich

180 m
         

         
Fahrgeschwindigkeit des GKV        
bei Eigenfahrt und bei Fahrt in aufgerüstetem Zustand mit Triebfahrzeug   V Max = 10 km/h
bei Fahrt mit Kranausleger in Mittelstellung, abgesenkt, mit Triebfahr

für UK 25/9 und UK 25/10,5

V Max = 20 km/h  
bei Fahrt in Transportstellung als Arbeite- oder Dienstzug und einer      Streckengeschwindigkeit von ≥ 90 km/h V Max = 50 km/h  
< 90 km/h bis  ≥ 70 km/h

V Max = 40 km/h

< 70 km/h bis  ≥ 30 km/h

V Max = 30 km/h

<  30 km/h V max  Strecke
         

x) Die Klammerzahlen gelten nur für den MPW mit der Bahndienstwagen Nr. 30 50 980 6502-5.


Bei Temperaturen unter ± 0 C dürfen Hub- und Katzfahrwerk des GVK keinen ruck- oder schlagartigen Beanspruchungen ausgesetzt werden. Bei Außentemperaturen unter -15 ° C darf mit dem GVK nicht gearbeitet werden.

Der GVK ist als Arbeite- oder Dienstzug mit Lademaßüberschreitung (LÜ) zu transportieren. Der Versand erfolgt nach den Bestimmungen der Dienstvorschrift für die Behandlung von Sendungen mit Überschreitung des Lademaßes und von anderen außergewöhnlichen Sendungen (LÜV), DV 450. Während des Transportes ist der GVK durch einen Beschäftigten der Bedienungsmannschaft im Wohnwagen bzw. auf dem Triebfahrzeug zu begleiten.

Der MPW weist in der Wagenmitte eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Einschränkung auf, ist jedoch nicht als Sendung mit Lademaßüberschreitung zu behandeln, ausgenommen ist der MPW mit der Bahndienstwagen-Nr. 30 50 980 6502-5.

Für den GVK und den MPW sind das Abstoßen und Ablaufenlassen sowie das Befahren von Ablaufbergen verboten.

Vor dem Transport des GVK und des MPW durch andere Zugmittel mit Geschwindigkeiten >30 km/h sind die Fahrgetriebe auszukuppeln.

Hinter dem GVK bzw. dem MPW dürfen Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis zu 500 t in den Zug eingestellt werden.

Beim Transport im Zugverband sind dem GVK beiderseitig je ein oder mehrere Schutzwagen mit einer Gesamtlänge von mindestens 13 m beizustellen. Der GVK und der MPW sind bremstechnisch wie Leitungswagen zu behandeln.

Der GVK und der MPW dürfen während des Transportes als Zug- oder Rangierfahrt nicht mit Gleisjochen beladen sein.


Bestimmungen für den Einsatz

Zu beachten ist, daß die örtlichen Verhältnisse (z. B. Radien. Überhöhungen, Neigungen, bauliche Anlagen) nicht in jedem Fall den Einsatz eines GVK ermöglichen. Bereits bei der Einsatzplanung ist die Verwendungsmöglichkeit des GVK unter Berücksichtigung der Einschränkungen zu überprüfen.

In Bahnhöfen ist mit dem GVK bzw. MPW besonders vorsichtig zu fahren. Der Kranbzw. MPW-Fahrer hat auf Gegenstände in Gleisnähe und auf den Abstand zwischen dem Bedienersitz und Fahrzeugen im Nachbargleis - insbesondere in der Nähe von Grenzzeichen - zu achten. Vor seitlichen Hindernissen, durch die er gefährdet wird, hat er anzuhalten und den Bedienersitz umzustecken.

Wegen der auftretenden Lademaßüberschreitung bei Fahrten über Weichen und Gleisbögen ist der Fahrweg des GVK vom Bahnhof zur Bauspitze und umgekehrt im Rahmen der technologischen Vorbereitung nach Anhang I zu überprüfen. Danach sind in der Betra bzw. Betrieblichen Anweisung die erforderlichen betriebsdienstlichen Handlungen festzulegen (z. B. welche Gleise durch den GVK nicht befahren werden dürfen, welche Betriebsgleise zu sperren sind, wie die Verständigung erfolgt). Das Rangieren mit dem GVK im Bahnhof hat mit besonderer Umsicht unter Beachtung der möglichen Einschränkungen gemäß Anhang I zu erfolgen. Während des Verkehrens von Zügen in benachbarten Gleisen ist das Rangieren mit dem GVK einzustellen. Der GVK ist profilfrei und mindestens 20 m hinter dem Grenzzeichen, waagerecht bis zur Auslegerspitze gerechnet, aufzustellen.

Beim Bewegen von Fahrzeugen, in der Regel Gleisjochtransportwagen, dürfen aus bremstechnischen Gründen in Abhängigkeit von den vorhandenen Neigungsverhältnissen folgende Anhängelasten nicht überschritten werden:

Neigungen

zulässige Anhängelasten

 

GVK

MPW

      0 bis  8 ‰

372 t 412 t

 >  8 bis 10 ‰

212 t 352 t

>10 bis 12 ‰

247 t 287 t

 >12 bis 14 ‰

201 t 241 t

>14 bis 16 ‰

152 t 192 t

>16 bis 18 ‰

127 t 167 t
>18 bis 20 ‰ 107 t 147 t

>20 bis 22 ‰ 

 91 t 131 t

>22 bis 25 ‰ 

 78 t 118 t

Der Einsatz bzw. das Bewegen des GVK mit angehobenem oder ausgefahrenem Kranträger ist unter spannungsführender Fahrleitung verboten.

Der GVK erreicht bei voller Belastung in Arbeitsstellung eine Achslast von annähernd 25 Mp (UK 25/9) bzw. 27 Mp (UK 25/10.5). Für das Befahren von Brücken und Kunstbauten in Arbeitsstellung des Krans müssen daher hinsichtlich der Belastbarkeit bereits bei der Aufstellung der Technologie die einzuleitenden Maßnahmen im Einvernehmen mit der zuständigen Reichsbahndirektion, Verwaltung der Bahnanlagen, Fachabteilung Brücken und Kunstbauten, festgelegt werden.

Der Einsatz des GVK ist nur in Längsneigungen bis zu 25 ‰ und in Überhöhungen bis zu 85 mm zulässig.

Das Auf- bzw. Abrüsten des GVK hat grundsätzlich an der Bauspitze zu erfolgen. Beim Gleisjochabbau sind festsitzende Gleisjoche zuvor mit geeigneten Hilfsmitteln (z. B. Winden) aus dem Schotterbett zu lösen. Der auf den Schwellen liegende Schotter ist nach dem Anheben der Gleisjoche zu entfernen.

Beim Verlegen der Gleisjoche kann aus Gründen der Einhaltung des Mindestgleisabstandes zum Nachbargleis eine Abweichung der Verlegeachse zur endgültigen Gleisachse notwendig werden.

Der Hauptanschläger gibt dem Kranführer, Kranfahrer sowie den Anschlägern die entsprechenden Aufträge für die Hub-, Katzfahr- und arbeitstaktbedingten Kranfahrbewegungen, für das An- und Abschlagen der Gleisjoche sowie für das Aufstecken und Abnehmen der Gleitschuhe im GVK. Die Verständigung erfolgt durch Verständigungszeichen.

Das Überlagern von Katzfahr- und Hubbewegungen (Heben oder Senken) ist verboten.

Vor jeder Kranbewegung ist ein Achtungssignal zu geben.

Beim Gleisjochabbau darf das sich im Kran befindliche Gleisjochpaket mit dem nächsten gewendeten Gleisjoch aus dem Kran herausgeschoben werden.

Für die Gleisjochverlegung mit dem GVK ist die vorschriftsgemäße Herstellung des Plenums entsprechend den Oberbauvorschriften erforderlich.

Das Verziehen der Schienen darf nur bei Schrittgeschwindigkeit (3,6 km/h) erfolgen.

Arbeiten in Überhöhungen

Beim Arbeiten in Überhöhungen ist das Gleisjoch soweit anzuheben, bis es ohne Behinderung verfahren werden kann.

Gleisjochverlegung

Das Gleisjoch ist im Kran vorsichtig anzuheben, um Pendelbewegungen zu vermeiden.

Für das Verdrücken des in die Gleisachse abzulegenden Gleisjoches sind geeignete Hilfsmittel (z. 8. Holzstempel, Gleisrückgeräte. Winden) zu verwenden.

Für das Verlegen von Gleisjochen auf dem Unterbauplanum ist die zur Standsicherheit des GVK erforderliche Tragfähigkeit zu prüfen und muß vor dem Einsatz des GVK nachgewiesen und zum Verlegezeitpunkt gegeben sein. Der Meister bzw. 1. Maschinist hat sich dies vom Bauleiter schriftlich bestätigen zu lassen.

Alle Schwellen müssen gleichmäßig auf dem Unterbauplanum aufliegen. Hohllagen von Schwellen sind nicht zulässig. Die durch das Wenden des Gleisjoches hervorgerufenen Einsenkungen in das Unterbauplanum sind vor dem endgültigen Ablegen des Gleisjoches zu beseitigen.

Gleisjochabbau

Zum Vermeiden von Pendelbewegungen ist das Gleisjoch geringfügig anzuheben und nochmals mittig abzusetzen.

Im Kran ist das Gleisjoch vorsichtig abzulassen. Zur ordnungsgemäßen Ablage ist es - falls erforderlich - nochmals kurz anzuheben und von den Hilfskräften zu verdrücken.

Verholen der Gleisjochpakete

Die Gleisjochpakete sind mit aufgesteckten Gleitschuhen über die Rolleneinrichtung der Gleisjochtransportwagen, der MPW und des GVK mittels Spilleinrichtungen des GVK und der MPW zu bewegen (Verholen). Mit einer Spilleinrichtung können maximal sechs Gleisjochtransportwagen überbrückt werden.

Die Tätigkeiten zum Verholen der Gleisjochpakete sind auf der dem Betriebsgleis abgewandten Seite vorzunehmen. Müssen diese Tätigkeiten infolge örtlicher Bedingungen auf der dem Betriebsgleis zugewandten Seite erfolgen, ist bei nicht ausreichendem Aufstellplatz für den Beschäftigten sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und ggf.das Betriebsgleis ist zu sperren.

Erst nach eindeutiger Verständigung zwischen dem Kran- bzw. MPW-Fahrer und den Beschäftigten darf verholt werden bzw. dürfen die Beschäftigten auf den Fahrzeugen des Verlegesystems mit ihren Arbeiten beginnen. Während des Verholvorganges dürfen keine Arbeiten auf den, Fahrzeugen ausgeführt werden.

Folgende Anzahl von Gleisjochpaketen kann bei einem Gleisbogenhalbmesser von R ≥ 600 m in Abhängigkeit von den Neigungsverhältnissen und der Jochart gleichzeitig verholt werden (Mehrpaketverholung):  

 

 Gleichzeitig verholbare Gleisjochpakete

Neigungsverhältnisse im Gefälle 

 Neigungsverhältnisse in der Steigung  

Gleisjoch mit einer Schwelleteilung von 60 cm

< 10 ‰

bis

> 5 ‰

< 5 ‰

bis 

> 0 ‰

 

 

 

 St.

 St.

  St.

  St.

Betonschwellen- gleisjoche

 10

  6

4

3

 

 

 

 

Holz- bzw. Stahl- schwellengleisjoche

 10

 9

 6

 5

In Gleisen mit einer Längsneigung > 10 o/oo bis <.' 25 o/oo oder einem Gleisbogenhalbmesser von R < 600 m ist nur die Einzelpaketverholung zulässig. Bei Gefälle muß das Gleisjochpaket durch das Spillseil des nächsten bergwärts befindlichen MPW bzw. GVK gegen unbeabsichtigtes Ablaufen gesichert sein. Im Gefahrenfall besteht die Möglichkeit, ein ablaufendes Gleisjochpaket durch talseitiges Auslegen von geeigneten Holzklötzen zwischen den Rollen abzubremsen.

In Abhängigkeit vom Gleisbogenhalbmesser darf zum Zwecke des Verholens der Gleisjochpakete auf der Gleisbogeninnenseite folgende Anzahl von Gleisjochtransportwagen vom Spillseil überspannt werden:

 Gleisbogenhalbmesser

 Gleisjochtransportwagen

190 m bis 250 m

 2 St.

 >250 m bis 400 m

3 St.

 >400 m bis 700 m 

 4 St.

 >700 m

5 St.


       
       
 

Berlin Spandau 19.09.2017

 

Berlin Johannesstift 07.04.2016

 

Berlin 12.04.2009

 
 

Eberswalde 26.02.2006 links MPD 97 33 14 516 12-9

Fahrzeugnummer: 97 87 03 502 20-0 BUG Vermietungsges. mbH    
97 87 03 502 20-0 DGT GmbH
ex DR ?
Bauart: UK 25/18    
Hersteller: KIROW  / 414    
Baujahr: 1987     
LüP: ?    
Eigengewicht: 90,0 t    
Hg: 50 km/h    
Besonderheiten:      

 

Berlin Spandau 19.09.2017

 

Berlin Johannesstift 07.04.2016

 
Fahrzeugnummer: 97 33 14 516 12-9 BUG Vermietungsges. mbH    
ex DGT GmbH
ex DR ?
Bauart: MPD zu UK 25    
Hersteller: ? / 1262    
Baujahr: ? Abn. 15.08.1987    
LüP: 16,6 m    
Eigengewicht: 38 t    
Hg: 80 km/h    
Besonderheiten:      

 

Berlin Johannesstift 07.04.2016

 

Berlin 12.04.2009

 
 

Eberswalde 26.02.2006

Fahrzeugnummer: 97 33 14 523 12-5 BUG Vermietungsges. mbH    
97 33 14 523 12-5 DGT GmbH
ex DR ?
Bauart: MPD zu UK 25    
Hersteller: ? / 1097    
Baujahr: 1984    
LüP: 16,6 m    
Eigengewicht: 38,0 t    
Hg: 80 km/h    
Besonderheiten:      

 
Fahrzeugnummer:      
Bauart:      
Hersteller:      
Baujahr:      
LüP:      
Eigengewicht:      
Hg:      
Besonderheiten:      

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